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| January 22, 2014

Verkauf von Wertpapieren wird von der Steuer erst nach drei Jahren befreit

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Mit Wirkung vom 1.1.2014 kommt es zur Verlängerung der zeitlichen Prüfung für die Befreiung der Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren. Neue Regeln (nach Übergangsbestimmungen) werden erst die  Änderungen  die Wertpapiere betreffen, die nach dem 1. Januar 2014 gekauft.

Die Prüfung der Größe des Anteils – dreijährige zeitliche Prüfung bezieht sich neu auf die Minderheits- als auch auf die Mehrheitsaktionäre.

Neu wird auch von der Einkommensteuer die Einkünfte aus dem Verkauf der Wertpapieren befreit, die nicht den Wert von 100 Tsd. CZK pro Kalenderjahr übersteigen.