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Veronika Odrobinová | Martina Šumavská | December 6, 2021
Am 29. November 2021 hat die Regierung der Tschechischen Republik die Verlängerung des Antivirus-A-Modus und Erneuerung des Antivirus-B-Modus verabschiedet. Der gesamte Rahmen von Antivirus-Programm wurde gleichzeitig bis zum 30. Juni 2022 verlängert - bis zu diesem Datum kann die Regierung den Zeitraum für die Absetzbarkeit der Ausgaben für die einzelnen Modi verlängern oder einen neuen Zeitraum festlegen.
Die Regierung hat nun auch die Möglichkeit, die Beitragserbringung für eine Übergangszeit auszusetzen, bis die Mittel für die Umsetzung des Antivirus-Programms (bei Erschöpfung) gesichert werden. Es wurde auch eine neue, letzte mögliche Frist auf den 28. Februar 2022 festgelegt, bis zu der es möglich ist, eine Vereinbarung über die Bereitstellung eines Beitrags aus dem Antivirus-Programm zwischen dem Arbeitsamt der Tschechischen Republik und dem Arbeitgeber abzuschließen.
A-Modus vom Antivirus-Programm
B-Modus vom Antivirus-Programm
Bei Bedarf besprechen wir gerne mit Ihnen Ihre Möglichkeiten.