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Roman Burnus | | July 27, 2022

Verschärfung der Bedingungen für Ukrainer in der Tschechischen Republik

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Am 15. Juni 2022 billigten der Senat und danach der Präsident der Republik eine Änderung des Lex-Ukraine-Gesetzes, das die Bedingungen für die Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge verschärft. Die neue Gesetzesänderung ist am 30. Juni 2022 in Kraft getreten.

Die Gesetzesänderung regelt die Bedingungen für die Gewährung und Beendigung des vorübergehenden Schutzes, Fristen für den Erlass von Entscheidungen, humanitäre Leistungen, Anträge russischer und belarussischer Staatsbürger auf tschechische Aufenthaltsgenehmigungen sowie neue Vorschriften im Bereich der Krankenversicherungsabgaben.

Lex-Ukraine-Gesetz: ein kurzer Überblick über die Änderungen

  • Ein Antrag auf vorübergehenden Schutz kann nur in einem Land gestellt werden; 
    wird einem Antrag in einem anderen EU-Land stattgegeben bzw. wird auch ein Antrag dort eingereicht, endet der vorübergehende Schutz in der Tschechischen Republik (ČR).
  • Ein Wohnsitz-/Aufenthaltswechsel in der Tschechischen Republik muss dem Innenministerium 
    innerhalb von 3 Werktagen gemeldet werden.
  • In komplizierten Fällen wird die Frist für den Erlass einer Entscheidung über vorübergehenden Schutz 
    auf 60 Tage ab dem Datum der Antragstellung verlängert, andernfalls wird die Entscheidung ohne unnötige Verzögerung erlassen.
  • Der Nutzer des vorübergehenden Schutzes zwischen 18 und 65 Jahren gilt neu nach 150 Tagen 
    (vorher 360 Tage) ab Gewährung des vorübergehenden Schutzes als Selbstzahler. 
  • Der Staat zahlt weiterhin die Krankenversicherung für Kinder unter 18 Jahren und Senioren über 65 Jahren, dies gilt auch für Studenten im Alter von 18 bis 26 Jahren, die an Mittelschulen oder Universitäten studieren.
  • Flüchtlinge erhalten für den Monat, in dem sie ein Schutzvisum erhalten haben, eine Unterstützung in Höhe von 5.000 CZK für den Kauf von Grundbedarfsartikel für den Beginn des Lebens in der Tschechischen Republik. Sie können diese Leistung 5 Monate lang weiter beziehen, wenn sie nachweisen, dass sie die Geldleistung benötigen.
  • Personen, denen eine Unterkunft, ganztägige Mahlzeiten und grundlegende Mittel für die persönliche Hygiene zur Verfügung gestellt wurden, haben keinen Anspruch auf eine humanitäre Leistung.
  • Die Höhe des Zuschusses für solidarische Haushalte, die eine Unterkunft bereitstellen, variiert je nach Art der Unterkunft, d.h. dies hängt davon ab, ob es sich um eine Gemeinschaftsunterkunft (3.000 CZK/Person) oder um eine separate Wohnung (5.000 CZK/Person) handelt.

Die Gesetzesänderung ermöglicht auch der Regierung, die Migration von Drittstaatsangehörigen einzuschränken. Bürger von Russland und Weißrussland können nun keine tschechischen Aufenthaltsgenehmigungen beantragen, und zuvor eingereichte Anträge werden abgelehnt werden. Die neue Maßnahme sieht jedoch weiterhin Ausnahmen vor, z.B. für Personen, deren Aufenthalt im Interesse der Tschechischen Republik liegt, für Familienangehörige von tschechischen und EU-Bürgern oder Ausländern, die sich bereits in der Tschechischen Republik aufhalten.

Autor: Roman Burnus, Marek Toráč

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