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Roman Burnus | | June 28, 2022
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Gesetzes Nr. 589/1992 Slg., zu Sozialversicherungsprämien und Beiträgen zur staatlichen Beschäftigungspolitik, will die Regierung der Tschechischen Republik Arbeitgeber motivieren, mehr Teilzeitarbeitsplätze zu schaffen und anzubieten, was die Beschäftigung von Menschen erhöhen sollte, die aus bestimmten Gründen nicht im Rahmen der Vollzeitbeschäftigung arbeiten können. Der Gesetzentwurf wurde von der Abgeordnetenkammer gebilligt und wartet nun auf die Zustimmung des Senats. Die Novelle sieht eine Ermäßigung bei Versicherungsprämien für Arbeitgeber bei ausgewählten Arbeitnehmergruppen in Höhe von 5 % der gesamten Bemessungsgrundlagen für Versicherungsprämien vor.
Kategorien von Arbeitnehmern, für die diese Änderung gelten sollte:
Mit Ausnahme von Arbeitnehmern unter 21 Jahren ist für andere Arbeitnehmergruppen die Bedingung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers im Umgang von 8 bis 30 Stunden. Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber mehrere Beschäftigungen in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis aus, gebührt ihm die Ermäßigung auf die Versicherungsprämie nur aus einer Beschäftigung; die Stundenbegrenzung gilt für alle diese Tätigkeiten zusammen. Eine weitere Bedingung ist die Festlegung der Grenze der monatlichen Höchstbemessungsgrundlage. Übersteigt der Arbeitnehmer das 1,5-fache des durchschnittlichen Gehalts pro Monat, erlischt automatisch der Anspruch des Arbeitgebers auf einen niedrigeren Versicherungssatz
Arbeitgeber können die Ermäßigung auf die Versicherungsprämie auf einem Formular angeben, das einen Überblick über die Höhe der Bemessungsgrundlage und die Höhe der Versicherungsprämie gibt. Die Ermäßigung auf die Versicherungsprämie wird vom Arbeitgeber von der Höhe der gezahlten Versicherungsprämie für einen einzelnen Kalendermonat abgezogen und kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
Autor: Roman Burnus, Marek Toráč