Jana Shumakova | 12.11.2024
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Lenka Kočerová | | June 27, 2023
Am 23. Juni 2023 wurde das Gesetz Nr. 181/2023, über den außerordentlichen Erlass der Strafgebühren aus Sozialversicherungsprämien und aus Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik sowie der Vollstreckungskosten, in der Urkundensammlung verkündet; dies ermöglicht den Klienten der tschechischen Sozialversicherungsbehörde, Strafgebühren und ev. Durchsetzungskosten im Zusammenhang mit den bis zum 30. September 2022 ausstehenden Versicherungsprämien zu vermeiden.
Eine Grundvoraussetzung für den außerordentlichen Erlass ist die vollständige Bezahlung der fälligen Versicherungsprämie, die der Prämienzahler jederzeit bis zum Ende Juni 2023 zurückzahlen wird (in diesem Fall werden die unbezahlten Nebenkosten automatisch per Gesetz erlassen), oder wenn der Prämienzahler im Zeitraum von 1. 7. bis 30. 11. 2023 eine Mitteilung einreicht, dass er den Versicherungsschuldbetrag bis zum 30. November 2023 bezahlt (das Gesetz sieht auch ev. Ratenzahlung der ausstehenden Versicherungsprämien vor). Die Meldung erfolgt ausschließlich über das ePortal der CSSZ-Behörde, wo es auch möglich ist, die Höhe des Schuldbetrags zu erfahren, wobei dieser Service nach Angaben der CSSS ab 10. Juli 2023 verfügbar sein wird.
Zuständige Bezirkssozialversicherungsbehörden (OSSZ) werden allen Versicherungsprämienzahlern (Schuldnern), auf die das Gesetz Anwendung findet, eine konkrete Information - wie der Zahler in seiner konkreten Situation vorgehen soll - in ihre Datenboxen in der ersten Hälfte Juli 2023 übersenden.
Autor: Lenka Kočerová, Jaroslava Půtová