Petr Němec | 17.12.2024
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| November 19, 2024
Während relativ kurzer Zeit wird eine weitere Änderung im System der Besteuerung und Erhebung von Versicherungsprämien für Einkünfte aus Arbeitsleistungsvereinbarungen (nachfolgend „DPP“ genannt) vorbereitet. Durch einen Abänderungsvorschlag in der Parlamentspresse Nr. 743 strebt der Gesetzgeber eine Wirksamkeit ab dem 1. Januar 2025 an.
Anhand der Daten aus der obligatorischen Registrierung von Arbeitsleistungsvereinbarungen bei der tschechischen Sozialversicherungsbehörde (im Folgenden „ČSSZ“ genannt) ergab sich, dass die Regelung betr. angemeldete Vereinbarungen (die ursprüngliche gesetzliche Regelung, die nun durch den Änderungsvorschlag aufgehoben wird) das neue Volumen der versicherungspflichtigen Lohnleistungen aus DPP nicht wesentlich bestimmen würde.
Die Regelung der angekündigten Vereinbarung würde einen zusätzlichen erheblichen Verwaltungsaufwand sowohl für die Arbeitgeber als auch für die ČSSZ mit sich bringen, daher wurde dieses Konzept aufgegeben.
Wir werden die weitere Entwicklung in diesem Bereich weiterhin für Sie beobachten.