Petr Němec | 17.12.2024
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| April 22, 2024
Am 20. März 2024 wurde eine Änderung des Arbeitsgesetzbuches verabschiedet, die eine regelmäßige Aufwertung des Mindestlohns gewährleisten soll. Der neue Mechanismus führt klare und transparente Regeln ein, auf deren Grundlage der Mindestlohn gemäß den gesetzlichen Parametern berechnet und aktualisiert wird. Zu diesem Zweck wird das Ministerium für Arbeits- und Sozialangelegenheiten (MPSV) eine Analyse der angemessenen Höhe des Mindestlohns erstellen und auf der Grundlage der Ergebnisse eine gezielte Preisrelation vorschlagen. Die Regierung wird dann immer die entsprechenden Koeffizienten für die folgenden zwei Jahre festlegen. Der Schwellenwert, den der Mindestlohn bis zum Jahr 2029 schrittweise erreichen sollte, beträgt mindestens 47% des Durchschnittslohns. Die Koeffizienten müssen die Kaufkraft des Mindestlohns im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten, die Lohnwachstumsrate sowie die langfristige Produktivitätsrate und deren Entwicklung berücksichtigen.
Der Mindestlohn für das Folgejahr wird jeweils spätestens bis 30. September bekannt gegeben. Seine Höhe hängt von der Prognose des Durchschnittsgehalts und der Analyse der Angemessenheit anhand der verbindlichen Kriterien ab. Die Wirkung der Novelle ist für 1. Juli 2024 geplant, sodass der erste Mindestlohn bereits für das Jahr 2025 auf Basis des Valorisierungsmechanismus festgelegt werden soll. Mit der Novelle möchte die Regierung jährliche Verhandlungen und Unklarheiten beseitigen. Die Gesetzesänderung basiert auf der Programmerklärung der Regierung und setzt gleichzeitig die entsprechende Richtlinie des Europäischen Parlaments und des EU-Rates über angemessene Mindestlöhne in der EU um.
Neben dem Mindestlohn betrifft die Novelle auch garantierten Lohn. Neu wird es ein sogenanntes Garantiegehalt nur noch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung geben, während Beschäftigte in der Privatwirtschaft vor unangemessen niedrigen Löhnen durch den Mindestlohn geschützt werden, sowie durch Tarifverhandlungen (auch über Löhne), zu deren Ausweitung eine Reihe von Maßnahmen durch diese Novelle eingeführt wird.