Möglicherweise haben Sie in der Vergangenheit bereits einen Zuschuss für die Entwicklung landwirtschaftlicher Tätigkeiten beantragt, waren jedoch erfolglos. Möglicherweise denken Sie darüber nach, Ihren allerersten Förderantrag vorzubereiten. Nicht nur für Sie haben wir grundlegende Tipps und Tricks zusammengestellt, die Ihnen auf jeden Fall dabei helfen, sich von der Konkurrenz abzuheben und die Finanzierung Ihres Investitionsvorhabens sicherzustellen. Wussten Sie zum Beispiel, dass Frauen bessere Chancen auf eine Agrarsubvention haben?
Wofür kann man (unter anderem) finanzielle Unterstützung bekommen?
- Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe
- Investitionen in die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte
- Investitionen in die Wiederherstellung von die Kalamitätsflächen
- Innovationen bei der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte
- Technologische Investitionen in der Forstwirtschaft
- Investitionen in die forstwirtschaftliche Infrastruktur
- Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten
- Wassermanagementmaßnahmen in Wäldern
Präferenzkriterien und Bewertungsunterschiede zwischen Männern und Frauen
Einige von Ihnen werden sich vielleicht wundern, aber der Agrarförderungsgeber bewertet die Projektanträge getrennt in zwei Gruppen, die nach den in der Tschechischen Republik offiziell anerkannten Geschlechtern, also in Frauen und Männer, aufgeteilt werden. Bei den von Männern eingereichten Projektanträgen herrscht traditionell stärkere Konkurrenz.
Alle Bewerbungen werden gleichermaßen anhand der Erfüllung der sogenannten Präferenzkriterien bewertet.
Die Mindestpunktzahl für die weitere Bewertung des Projektantrags beträgt 15, die Höchstpunktzahl 86. Um bei den Männern einen Zuschuss für Landwirte zu erhalten, mussten in den Vorrunden mindestens 44 Punkte, bei den Frauen nur 26 Punkte erreicht werden.
Vergessen Sie nicht, dass die Erfüllung der ausgewählten Vorzugskriterien ab dem Datum der Antragseinreichung, während der Durchführung des Projekts und für weitere 5 Jahre nach dessen Ende aufrechterhalten werden muss. Andernfalls wird die Agrarförderung gestrichen, was Sie sicherlich nicht möchten.
Bestimmte Präferenzkriterien können erheblich zur Steigerung Ihrer Antrags-Punktbewertung beitragen.
Diese Kriterien können Sie bei der Erstellung Ihres Antrags selbst beeinflussen, wenn Sie Folgendes vornehmen:
- Sie erhöhen die Höhe Ihrer Eigenmittel für die Umsetzung des Businessvorhabens/-plans.
Die Mindestpunktzahl für das Sammeln von Punkten beträgt 300 Tsd. CZK und die maximale Punktzahl kann mit Eigenmitteln im Mindestbetrag von 900 CZK erreicht werden.
- Sie bauen eine Zusammenarbeit mit mindestens einer Lebensmittelbank auf.
- Sie reservieren mindestens 10 % der durch die Förderung entstehenden Ausgaben für eine Maschine mit Bodenschutzfunktion, eine Maschine oder Technologien, die zur Reduzierung von NH3 Emissionen in die Luft beitragen, oder für Geräte für die Präzisionslandwirtschaft.
- Sie produzieren ein Produkt mit eingetragener geografischer Angabe oder Herkunftsbezeichnung oder als garantierte traditionelle Spezialität, oder Ihr Produkt erhält die Auszeichnung „Regionales Lebensmittel“, „Bestes Bio-Lebensmittel des Jahres“ oder das KLASA-Gütezeichen, oder das Produkt wird im freiwilligen System der Zertifizierung landwirtschaftlicher Produkte „Tschechische Zunftnorm“ registriert.
- Im Zuge der Umsetzung des Projektes werden Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb im Vergleich zur Ausgangssituation deutlich erweitern, d.h. mindestens um 40 % der Gesamtfläche der landwirtschaftlich genutzten Flächen und/oder der Anzahl der bewirtschafteten VDJ (Großvieheinheiten).
- Sie übernehmen zu Ihrem Unternehmen – innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Zuteilung des Zuschusses - mind. 50% Anteil der landwirtschaftlichen Fläche im LPIS-System und/oder mind. 50 % VDJ (zugleich jedoch mind. 3 VDJ) eines anderen landwirtschaftlichen Unternehmers älter als 55 Jahre.
- Sie lassen sich als eine in ökologischer Landwirtschaft unternehmerisch tätige Person registrieren.
- Während der Projektabwicklung verarbeiten Sie Ihre eigene landwirtschaftliche Produktion in einem spezialisierten Betrieb, dessen Output/Produktion nicht das im Anhang I zum EU-Fungieren-Abkommen (sog. annex) aufgeführte Produkt ist.
Förderung/ Subventionen für Junglandwirte: Wer und worum kann sich bewerben?
Nach der Ernte, konkret im Oktober dieses Jahres, wird erneut eine Förderungsausschreibung für Junglandwirte ausgeschrieben. Sie sind sich nicht sicher, wie genau ein junger, angehender Landwirt definiert ist und welche Aktivitäten im Rahmen dieser Subventionsausschreibung unterstützt werden? Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick.
Der Zweck dieser EU-Agrarförderung besteht darin, junge Landwirte anzuziehen und zu halten und ihnen dabei zu helfen, überall in der Tschechischen Republik (mit Ausnahme der Hauptstadt) ein Unternehmen zu gründen und ihren eigenen Geschäftsplan umzusetzen. Im vergangenen Jahr lag die Höhe des Zuschusses zwischen 1,5 Mio. CZK bis 2,03 Mio. CZK.
Wer ist ein junger, angehender Landwirt?
- Dabei handelt es sich in erster Linie um eine natürliche oder juristische Person, die zum Zeitpunkt
der Einreichung des Förderantrags das Alter von 18 Jahren vollendet hat und gleichzeitig nicht älter
als 40 Jahre ist (bzw. das Alter von 41 Jahren noch nicht erreicht hat), und die die landwirtschaftliche Mindestqualifikation erreicht hat oder diese spätestens innerhalb von 2 Jahren nach Gewährung
der Subvention abschließen wird.
- Weitere Definitionsbedingungen für natürliche Personen sind derzeit nicht festgelegt.
- Für juristische Personen gilt, dass sie von einer natürlichen Person gegründet wurden, die erstmals
die Funktion eines satzungsmäßigen Organs ausübt und am Stamm-/Grundkapital von 100 % beteiligt ist, oder diese natürliche Person in den letzten 2 Jahren zum Datum der Antragstellung die Funktion eines satzungsmäßigen Organs einer anderen juristischen Person in der landwirtschaftlichen Produktion ausübte. Es gilt immer, dass diese natürliche Person eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich zu 100 % am Stamm-/Grundkapital nur einer juristischen Person der landwirtschaftlichen Produktion beteiligen kann.
Was kann aus den Subventionsmitteln finanziert werden?
Das ist noch nicht ganz klar. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Aufzählung der möglichen Kosten
ähnlich sein wird wie im letzten Jahr, als es darum ging:
- Bau und Umbau landwirtschaftlicher Gebäude
- Erwerb von Technologien für die Tier- und Pflanzenproduktion sowie für die Baumschulproduktion, einschließlich Investitionen in Obst- und Hopfenplantagen
- Kauf landwirtschaftlicher Immobilien (einschließlich eines Zuschusses für den Kauf landwirtschaftlicher Flächen und eines Zuschusses für 1 ha landwirtschaftliche Fläche)
- Zuschuss für landwirtschaftliche, für Agrarprimärproduktion eingesetzte Maschinen
- Kauf von Nutztieren
- Einkauf von Futtermitteln, Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln zum direkten Verbrauch im Unternehmen
- Kauf von Setzlingen und Samen zum direkten Verzehr im Unternehmen
- Bearbeitung und Verarbeitung eigener Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Bau und Umbau von (neuen und erneuerten) Hagelschutzsystemen in Weinreben