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| March 21, 2014

Was Neues können wir im Bereich Liegenschaften erwarten? – Teil III.

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Neuigkeiten im Bereich der unbeweglichen Sachen aus Sicht der Novelle des Buchführungsgesetzes und der Novelle der Verordnung Nr. 500/2002 Slg.

Änderungen erfolgen in folgenden Bereichen:

  • Bau als Bestandteil eines Grundstücks – rechtliche Sicht – Bau wird zum Bestandteil eines Grundstücks
  • Technische Aufwertung des Anlagevermögens – Ergänzung des Absatzes zur technischen Aufwertung in die Rechnungslegungsvorschriften außer des Hinweises auf die Bestimmung des Einkommensteuergesetzes
  • Recht zu bauen – die Basis des Rechts zu bauen ist Belastung eines fremden Grundstücks mit dem Bau einer Person, der das Recht angehört (der sog. Erbauer) und die dazu die gehörige Berechtigung hat, auf diesem Grundstück oder unter diesem einen Bau für die befristete Zeit von 99 Jahren mit der Verlängerungsmöglichkeit zu realisieren.