Petr Němec | 17.12.2024
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| February 13, 2024
BEFIT oder gemeinsame konsolidierte Steuerbemessungsgrundlage
Am 24. Januar 2024 verhandelte der Senat der Tschechischen Republik den Entwurf einer Richtlinie des Rates über die Geschäftstätigkeit in Europa: den Rahmen für die Einkommensbesteuerung, den sog. BEFIT (= Business in Europe: Framework for Income Taxation). Der Entwurf für diese Richtlinie wurde von der Europäischen Kommission am 12. September 2023 angenommen.
Der Senat der Tschechischen Republik verhandelte den Entwurf der Richtlinie und empfahl der Regierung, den vorgelegten Entwurf der Richtlinie nicht zu unterstützen, wenn die Mitgliedstaaten
nicht bereit wären, eine Kompromisslösung zu finden.
Im Folgenden erlauben wir uns, nur sehr kurz zusammengefasst grundlegende Informationen zum Richtlinienentwurf zu geben, dessen Schicksal noch ungewiss ist (es hängt vom Willen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ab).
Was ist BEFIT?
Hierbei handelt es sich um einen Entwurf für eine EU-Richtlinie, der darauf abzielt, eine gemeinsame konsolidierte Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage zu schaffen, auf deren Grundlage die Steuer berechnet wird. Die so berechnete Steuer wird dann nach bestimmten Regeln auf die einzelnen Mitgliedsländer umgelegt.
BEFIT ist gewissermaßen eine Fortsetzung der Bemühungen um eine „gerechte“ Steuerverteilung bzw. Besteuerung großer Unternehmensgruppen, die mehr oder weniger an die ab dem 31.12.2023 gültige Regelung der Ausgleichssteuern anknüpft. Während das Ziel der bereits eingeführten Ausgleichssteuern ist, wenigstens eine Mindestbesteuerung zu erzielen, Ziel von BEFIT ist die „gerechte“ Verteilung von Steuereinnahmen auf die einzelnen Mitgliedsstaaten.
Für wen gilt es?
Die Richtlinie soll ausschließlich für EU-Mitgliedsstaaten gelten, bzw. an nationale und multinationale Unternehmensgruppen, die einen konsolidierten (Konzern-) Abschluss erstellen und deren Jahresgesamtumsatz in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre 750 Mio. EUR oder mehr betrug.
Befindet sich die oberste Muttergesellschaft außerhalb der EU, unterliegt die betreffende Gruppe der BEFIT-Regel, wenn die Gesamteinnahmen in der EU mindestens 5 % von Einnahmen der betreffenden Gruppe auf der Grundlage ihres konsolidierten (Jahres-)Abschlusses, oder einen Betrag von 50 Millionen EUR betragen.
Die oberste Muttergesellschaft (bzw. beauftragte Entität) sollte eine Informationsübersicht vorlegen.
Ab wann soll BEFIT gelten?
Der Richtlinienentwurf geht davon aus, dass dies für den Zeitraum ab 1. Juli 2028 gelten wird, wobei
die einzelnen Staaten die Richtlinie bis zum 1. Januar 2028 in ihre Gesetzgebung umsetzen sollten.
Für die Umsetzung der Richtlinie ist jedoch die Zustimmung aller EU-Mitgliedsstaaten wichtig.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung dieser Angelegenheit informieren.