Petr Němec | 22.11.2024
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Roman Burnus | | January 11, 2022
Jährlich kommt es zur sog. Valorisierung/ Anpassung von Kürzungsgrenzen beim Durchschnittsstundenverdienst für Zwecke der Ermittlung der Lohnerstattung für die ersten 14 Tage der Arbeitsunfähigkeit oder Quarantäne. Valorisiert werden auch die Reduktionsgrenzen für die Tagesbemessungsgrundlage bzw. Verdienste für die Berechnung des Krankengeldes, das bei dauernder Arbeitsunfähigkeit oder Quarantäne ab dem 15. Kalendertag zusteht. Die Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Valorisierung
Durch die Valorisierung der Kürzungsgrenzen für die Krankenversicherung wurden die Prozentsätze für die Festsetzung der Lohn- bzw. Krankengeldhöhe nicht erhöht, sie bleiben gleich. Es gibt nur eine Erhöhung des Teils des Einkommens, der bei der Berechnung von Sozialleistungen oder Einkommensausgleich eingerechnet (berücksichtigt) wird.
Neue Reduktionsgrenzen
Für das Jahr 2022 wurden folgende Kürzungsgrenzen für die Anpassung der Tagesbemessungsgrundlage festgelegt:
Zur Ermittlung der Lohnerstattung wird die Berechnung des durchschnittlichen Stundenverdienstes herangezogen.
Zur Berechnung des durchschnittlichen Stundenverdienstes wurden für 2022 folgende Kürzungsgrenzen festgelegt:
Die Erstattung von Lohn bzw. anderen Einkommen beträgt 60 % des solchermaßen festgelegten Stundenverdienstes.
Krankengeld
Bei Berechnung der Höhe der Krankengeldleistungen wird nicht das ganze Verdienst, sondern nur ein bestimmter Teil berücksichtigt. Auch in diesem Fall sind Reduktionsgrenzen festgelegt.
Reduktion der Tagesbemessungsgrundlage:
Weitere Krankengeldleistungen
Weiter betrifft die Valorisierung insbesondere: