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| December 3, 2024

Wie die Mindestbeiträge für Selbstständige (OSVČ) im Jahr 2025 steigen werden

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Gemäß der Regierungsverordnung wird ab dem 1. Januar 2025 ein neuer Umrechnungskoeffizient festgelegt, der zu erheblichen Änderungen der Versicherungsbeiträge für Selbstständige (im Folgenden "Selbstständige/ OSVČ" genannt) führen wird. Die Änderungen der Abgaben betreffen sowohl die Höhe der monatlichen Vorschüsse für Selbstständige, die jährliche Einnahmen- und Ausgabenübersichten für Selbstständige vorlegen, als auch für Unternehmer, die die sogenannte Pauschalregelung anwenden.

Monatliche Mindestvorschüsse und andere Indikatoren

  • Sozialversicherung – der Mindestvorschuss für die Sozialversicherung erhöht sich für die Haupttätigkeit des Selbstständigen auf den Betrag: 4 759 CZK (für das Jahr 2024 betrug 3 852 CZK), bei Nebentätigkeiten ist der erhöhte Betrag 1 496 CZK (für das Jahr 2024 betrug der Mindestvorschuss 1 413 CZK).
  • Krankenversicherung – der monatliche Mindestvorschuss für Selbstständige für die Haupttätigkeit für das Jahr 2025 beträgt 3 143 CZK (für das Jahr 2024 betrug 2 968 CZK); für Nebentätigkeiten gibt es keinen Mindestvorschuss.
  • Person ohne steuerpflichtiges Einkommen (OBZP) – Auch bei Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen erfolgt eine Erhöhung der Vorschüsse. Ab dem neuen Jahr müssen sie monatliche Beiträge zur Krankenversicherung von ursprünglichen 2 552 CZK auf den Betrag von 2 808 CZK erhöhen.
  • Beteiligung an der Sozialversicherung – die festgelegte Grenze, bis zu der ein Selbstständiger bei der Ausübung einer Nebentätigkeit nicht zur Beteiligung an der Sozialversicherung verpflichtet ist, beträgt für das Jahr 2025 die Summe von 111 736 CZK.
  • Krankenversicherung – diese Versicherung ist für Selbstständige freiwillig, bietet aber Mutterschaftsgeld, Pflegegeld usw. Der KV-Mindestvorschuss für das Jahr 2025 beträgt 243 CZK.
  • Maximale Bemessungsgrundlage – die Grenze der maximalen Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung, ab der keine Versicherung gezahlt wird, wurde ebenfalls erhöht. Die Grenze für 2025 liegt bei 2 234 736 CZK.

Bitte beachten Sie, dass durch das Konsolidierungspaket bei Start-ups ab 2025 eine Steuerbegünstigung erfolgt, bzw. dass sie bei der Zahlung von Mindestvorschüssen für die Sozialversicherung begünstigt werden.
Sie können bei der Ausübung ihrer Haupterwerbstätigkeit, konkret im Jahr der Aufnahme ihrer Tätigkeit und in den folgenden zwei Jahren, niedrigere Vorschüsse zahlen. Für das Jahr 2025 wird die Höhe des monatlichen Vorschusses auf 3 399 CZK festgelegt.

Selbstständige (OSVČ) im Pauschalsystem

Der monatliche Vorschuss im Rahmen der Pauschalregelung erhöht sich im Jahr 2025 um 1 218 CZK. Konkret gibt es eine Erhöhung der Beträge für die Sozialversicherung und die Krankenversicherung in der 1. Stufe, bei der
die monatliche Zahlung gegenüber der ursprünglichen Zahlung (7 498 CZK) auf 8 716 CZK erhöht wird.
Die monatlichen Vorschüsse für die 2. und 3. Stufe bleiben gleich und belaufen sich auf monatliche 16 745 CZK, bzw. 27 139 CZK.

Unternehmer/innen, die sich der Pauschalregelung anschließen möchten, können dies bis zum 10. Januar 2025 tun. Der Vorschuss ist dann bis zum 20. Tag des Kalendermonats zu zahlen, auf den sich diese Zahlung bezieht.