| 3.12.2024
Krankenpflegegeld bei HochwasserSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| December 3, 2024
Gemäß der Regierungsverordnung wird ab dem 1. Januar 2025 ein neuer Umrechnungskoeffizient festgelegt, der zu erheblichen Änderungen der Versicherungsbeiträge für Selbstständige (im Folgenden "Selbstständige/ OSVČ" genannt) führen wird. Die Änderungen der Abgaben betreffen sowohl die Höhe der monatlichen Vorschüsse für Selbstständige, die jährliche Einnahmen- und Ausgabenübersichten für Selbstständige vorlegen, als auch für Unternehmer, die die sogenannte Pauschalregelung anwenden.
Bitte beachten Sie, dass durch das Konsolidierungspaket bei Start-ups ab 2025 eine Steuerbegünstigung erfolgt, bzw. dass sie bei der Zahlung von Mindestvorschüssen für die Sozialversicherung begünstigt werden.
Sie können bei der Ausübung ihrer Haupterwerbstätigkeit, konkret im Jahr der Aufnahme ihrer Tätigkeit und in den folgenden zwei Jahren, niedrigere Vorschüsse zahlen. Für das Jahr 2025 wird die Höhe des monatlichen Vorschusses auf 3 399 CZK festgelegt.
Der monatliche Vorschuss im Rahmen der Pauschalregelung erhöht sich im Jahr 2025 um 1 218 CZK. Konkret gibt es eine Erhöhung der Beträge für die Sozialversicherung und die Krankenversicherung in der 1. Stufe, bei der
die monatliche Zahlung gegenüber der ursprünglichen Zahlung (7 498 CZK) auf 8 716 CZK erhöht wird.
Die monatlichen Vorschüsse für die 2. und 3. Stufe bleiben gleich und belaufen sich auf monatliche 16 745 CZK, bzw. 27 139 CZK.
Unternehmer/innen, die sich der Pauschalregelung anschließen möchten, können dies bis zum 10. Januar 2025 tun. Der Vorschuss ist dann bis zum 20. Tag des Kalendermonats zu zahlen, auf den sich diese Zahlung bezieht.