Petr Němec | 22.11.2024
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| March 23, 2021
Das sog. Isolationsgeld gilt ab dem 1. März bis zum 30. April 2021, und dabei handelt es sich um einen Sonderzuschuss, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohnersatz bei den Arbeitnehmern, bei denen die Quarantäne oder die Isolation angeordnet wurden, zahlt. Der Arzt stellt aus diesen Gründen die Krankschreibung aus, wenn bei dem Patienten COVID-19-Symptome festgestellt wurden oder wenn die Ansteckung nachgewiesen wurde. Der Hauptzweck des Zuschusses ist die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus durch Arbeitnehmer, die infolge der Senkung ihres Einkommens infolge der Quarantäne nicht zu Hause bleiben konnten.
Den Anspruch auf das Isolationsgeld werden alle Arbeitnehmer haben, denen Quarantäne oder Isolation infolge einer Infektionserkrankung (Covid-19 oder eine andere) zum 1.3.2021 oder später angeordnet wurde, dies gilt für die ersten zwei Kalenderwochen der Krankheit. Den Anspruch auf den Zuschuss werden auch diejenigen haben, die auf der Grundlage der sog. Vereinbarungen über die Arbeitstätigkeit oder über die Ausführung der Arbeit arbeiten und die Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat eine Übersicht der oft gestellten Fragen mit Antworten angesichts des Isolationsgeldes erlassen, die Sie hier, oder auch hier, finden können.