Am 2. 12. 2022 wurde ein "Steuerpaket" in der Gesetzessammlung unter Nr. 366/2022 Slg. veröffentlicht, das die folgenden Änderungen enthält:
- Entwurf betr. sog. Windfall tax (Steuern aus außerordentlichen Gewinnen), wobei die Schlussfolgerungen gelten, über die wir Sie hier informiert haben.
- Sonstige Änderungen bei der Körperschaftsteuer, die wir hier erwähnt haben.
- Änderungen der Einkommensteuer bei der Besteuerung natürlicher Personen, die wir hier übersichtlich zusammengefasst haben.
- Änderung des Umsatzsteuergesetzes, wodurch die Grenze, ab der ein Steuerpflichtiger gesetzlich zum Umsatzsteuerzahler wird, von 1 Mio. CZK auf 2 Mio. CZK für 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate erhöht wird. Es kann gerade der Tag der Veröffentlichung der Gesetzesänderung für diejenigen von Bedeutung sein, deren Umsatz innerhalb der angegebenen Bandbreite liegt. Die wichtigsten daraus resultierenden Pflichten/Möglichkeiten haben wir hier zusammengefasst.
Die gesamte Gesetzesänderung soll ab 1. 1. 2023 in Kraft treten, mit Ausnahme der Übergangsbestimmungen von Art. II Pkt. 2 -5 und 8 - 10, die den Übergang zu einer höheren Grenze für gesetzliche Steuerzahlung regeln. Diese sollten am Tag nach der Veröffentlichung der Änderung in der Gesetzessammlung in Kraft treten.
Autor: Daniela Riegel