Alice Šrámková | 8.10.2024
IFRS 18 Darstellung und Offenlegung im JahresabschlussSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
In dem Buchführungsgesetz Nr. 563/1991 Slg. kam es zur technischen Anpassung der Terminologie, die im Zusammenhang mit Rekodifikation des Privatrechts eingeführt wird, und auch zur Präzisierung der Abgrenzung und Pflichten der Bilanzeinheiten.
Das Buchführungsgesetz setzt im § 20 Abs. 1 Buchst. e) den Fideikommissfonds die Pflicht fest, den Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer geprüft zu haben.
In der Bekanntmachung für Unternehmer Nr. 500/2002 Slg. kam es auch zu Änderungen, die sich aus Rekodifikation des Privatrechts ergeben. Auch die Anlage Nr. 1, 2 und 4 zur Bekanntmachung ist novelliert, die die Struktur der Bilanzposten und Posten der GuV-Rechnung und auch den Kontenrahmen anführt– es handelt sich um die Anpassung der Terminologie und um Aktualisierung von manchen Posten.
Alice Šrámková | 8.10.2024
IFRS 18 Darstellung und Offenlegung im JahresabschlussRenata Dudášová | 24.9.2024
Sachschäden durch Naturkatastrophen und deren Erfassung in der BuchhaltungPetra Čechová | 30.1.2024
Änderung der Grenzen zur Kategorisierung von Rechnungseinheiten