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| June 9, 2021

Zukunftssichere Besteuerung – die EU-Kommission schlägt neue ehrgeizige Agenda zur Unternehmensbesteuerung vor

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Am 18. Mai 2021 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert angenommen, um ein robustes, effizientes und faires Unternehmenssteuersystem in der Europäischen Union zu fördern. Darin wird sowohl eine langfristige, als auch eine kurzfristige Vision dargelegt, um die Erholung Europas von der COVID-19-Pandemie zu unterstützen und angemessene öffentliche Einnahmen in den kommenden Jahren sicherzustellen. Die Mitteilung zielt darauf ab, ein gerechtes und stabiles Unternehmensumfeld zu schaffen, das ein nachhaltiges und beschäftigungswirksames Wachstum in der EU fördern und unsere strategische Autonomie stärken kann. Die Mitteilung trägt den Fortschritten Rechnung, die bei den G20/OECD-Gesprächen über eine globale Steuerreform erzielt wurden.

Zunächst wird die Europäische Kommission bis zum Jahr 2023 einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU vorlegen, der den Verwaltungsaufwand verringern, steuerliche Hindernisse beseitigen und ein unternehmensfreundlicheres Umfeld im Binnenmarkt schaffen wird. "Business in Europe: Framework for Income Taxation" (oder BEFIT; dt. “Business in Europa – Rahmen für Einkommenbesteuerung“) wird ein einheitliches Regelwerk für die Unternehmensbesteuerung in der EU schaffen, das für eine gerechtere Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Mitgliedsstaaten sorgt. BEFIT wird Bürokratie abbauen, die Verfolgungskosten senken, Möglichkeiten zur Steuervermeidung minimieren und Arbeitsplätze in der EU sowie Investitionen im Binnenmarkt fördern. BEFIT wird den anhängigen Entwurf für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ersetzen, der zurückgezogen werden soll. Die Kommission wird umfassendere Überlegungen zur Zukunft der Besteuerung in der EU anstellen, die im Jahr 2022 in einem Steuersymposium über den "EU-Steuermix auf dem Weg ins Jahr 2050" gipfeln werden.

Zweitens wird in der Mitteilung vom 18. Mai 2021 auch eine Steueragenda für die nächsten zwei Jahre festgelegt, die Maßnahmen zur Förderung produktiver Investitionen und des Unternehmertums, zur besseren Sicherung der nationalen Einnahmen und zur Unterstützung des grünen und digitalen Wandels enthält. Dies baut auf dem ehrgeizigen Strategieplan auf, den die Europäische Kommission im vergangenen Sommer in ihrem Steueraktionsplan vorgestellt hat.  Die Maßnahmen umfassen:

  • Sicherstellung einer größeren öffentlichen Transparenz durch den Vorschlag, dass bestimmte große Unternehmen, die in der EU tätig sind, ihre effektiven Steuersätze veröffentlichen. Die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen wird ebenfalls durch neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung bekämpft werden;
  • Unterstützung des Aufschwungs durch die Beseitigung der Verzerrung bei der derzeitigen Unternehmensbesteuerung, die die Fremdfinanzierung von Unternehmen günstiger behandelt als die Eigenkapitalfinanzierung. Mit diesem Vorschlag sollen Unternehmen ermutigt werden, ihre Aktivitäten durch Eigenkapital zu finanzieren, anstatt auf Schulden zurückzugreifen.

Drittens hat die Europäische Kommission gleichzeitig mit der Mitteilung eine Empfehlung zur inländischen Behandlung von Verlusten angenommen. In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, einen Verlustübertrag für Unternehmen zumindest in das vorangegangene Geschäftsjahr zuzulassen. Davon werden Unternehmen profitieren, die in den Jahren vor der Pandemie profitabel waren, da sie ihre Verluste für 2020 und 2021 mit den Steuern verrechnen können, die sie vor 2020 gezahlt haben. Von dieser Maßnahme werden insbesondere KMU profitieren.

Hintergrund

Die Mitteilung vom 18. Mai 2021 ist ein Teil der umfassenderen EU-Steuerreformagenda für die kommenden Jahre. Zusätzlich zu den in der Mitteilung dargelegten Unternehmenssteuerreformen wird die Europäische Kommission in Kürze Maßnahmen zur Gewährleistung einer gerechten Besteuerung in der digitalen Wirtschaft vorlegen. Die Europäische Kommission wird eine Digitalsteuer vorschlagen, die als EU-Eigenmittel dienen soll. Außerdem wird die Europäische Kommission in Kürze eine Überarbeitung der Richtlinie zur Energiebesteuerung und des Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte (CBAM) im Zusammenhang mit dem "FitFor55"-Paket und dem europäischen Green Deal vorlegen.


Für mehr Informationen:

Business Taxation for the 21st Century

Text of the Communication

Package for Fair and Simple Taxation

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