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Veronika Odrobinová | Olga Králíčková | April 3, 2023
Obwohl die Energiepreise langsam zu sinken beginnen, nutzen viele Unternehmen immer noch die Preisobergrenzen, die durch die staatliche Regulierung gewährleistet sind. Wie wir hier geschrieben haben, ist den großen Unternehmen durch die jüngste Novelle im Zusammenhang mit dieser staatlichen Unterstützung viel Administration gewachsen. Neben der gegenüber ihrem Energiehändler quartalsweise einzureichenden Erklärung müssen sie auch das Formular zur Beurteilung des Vorliegens eines überhöhten Vermögensvorteils ausfüllen. Diese Bewertung wird nur an das Ministerium übermittelt, und dann wird nur ihre Vorlage in der Erklärung an den Händler bestätigt.
Die Regierung hat auch durch eine weitere Änderung der Verordnung Nr. 298/2022 Slg., auf deren Grundlage das Recht auf Preisobergrenzen entsteht, die Anweisungen zur Vorlage einer Beurteilung des Vorliegens eines überhöhten Vermögensvorteils präzisiert. Ursprünglich war der letzte Tag für die Einreichung der fünfundzwanzigste Tag des Monats, der auf das abgeschlossene Quartal folgt. Neu gilt für die erstmalige Einreichung ein Zeitraum von 20. - 30. 4. Die Novelle verdeutlicht auch die Methode der Übermittlung der Beurteilung an das Ministerium, sie soll in elektronischer Form über die elektronische Applikation des Portals des Ministeriums erfolgen. Auch der Anhang Nr. 13 gibt es in neuem Formular, in dem Sie eine Mustervorlage für die Beurteilung finden.
Die Erklärung des Kunden gegenüber dem Energiehändler ist immer einen Monat nach Quartalsende gültig, gleichzeitig müssen in diesem Monat neue abgegeben werden. Die späteste Abgabefrist für eine weitere Erklärung ist daher 30. April. Für diese Erklärung ist jedoch auf weitere Anhänge der Verordnung anzuwenden, für alle drei Folgequartale sind die Muster aus den Anhängen Nr. 10 und 11 anzuwenden.
Autor: Veronika Odrobinová, Olga Králíčková