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Jitka Pešičková | June 13, 2023
Mit diesem Artikel möchten wir die grundlegenden Informationen zum Jahresfinanzbericht zusammenfassen, also wer den Bericht erstellt und wie er sich vom Geschäftsbericht unterscheidet, den Unternehmer standardmäßig als einen integrierenden unteilbaren Bestandteil der Abschlussunterlagen erstellen.
Der Jahresbericht wird von Buchhaltungseinheiten erstellt, die verpflichtet sind, ihre Abschlüsse von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Der Zweck des Jahresberichts besteht darin, umfassend, ausgewogen und komplex über die Entwicklung ihrer Leistungskraft, Tätigkeit und ihre aktuelle wirtschaftliche Lage zu informieren.
Gemäß § 21 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 563/1991 Slg., über das Rechnungswesen:
„Neben den zur Erfüllung des Zwecks des Jahres-/Geschäftsberichts erforderlichen Informationen muss der Geschäftsbericht auch mindestens folgende finanzielle und nichtfinanzielle Informationen enthalten:
Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, erstellen einen Jahresfinanzbericht. Dieser neue Begriff wurde durch die Änderung § 118 des Gesetzes Nr. 256/2004 Slg., über die Geschäftstätigkeit auf dem Kapitalmarkt, im Jahr 2022 eingeführt. Der Emittent muss den Jahresfinanzbericht spätestens 4 Monate nach Ende des Buchungszeitraums veröffentlichen.
Der Jahresfinanzbericht umfasst:
Beim inhaltlichen Vergleich vom Geschäftsbericht und vom Jahresfinanzbericht enthält der Jahresfinanzbericht
der Emittenten zusätzlich eine Erklärung der Verantwortlichen des Emittenten sowie einen Bericht über die Leitung und Verwaltung des Unternehmens.
Der Bericht über die Leitung und Verwaltung der Gesellschaft ist sehr umfassend, spezifische Anforderungen sind auch im § 118 des Gesetzes Nr. 256/2004 Slg. aufgeführt. und sie werden unten aufgelistet.
Der Bericht über die Leitung und Verwaltung der Gesellschaft enthält:
a)Informationen zu Kodizes über die Leitung und Verwaltung des Unternehmens, die
b) Informationen über die über die Anforderungen dieses Gesetzes hinaus angewandten Unternehmensführungs- und -verwaltungsverfahren und deren detaillierte Beschreibung, sofern diese angewendet werden,
c)anstelle der Informationen unter den Buchstaben a) und b) die Information, dass bestimmte Bestimmungen vom Kodex für die Leitung und Verwaltung des Unternehmens nicht eingehalten werden oder dass das Unternehmen keinen Kodex einhält, einschließlich der Begründung, warum diese Bestimmung oder ein Code seinerseits nicht eingehalten wird,
d) Beschreibung der Hauptparameter des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Bezug auf den Finanzberichterstattungsprozess,
e) eine Beschreibung der Rechte, die mit der jeweiligen Art von Aktien oder ähnlichen Wertpapieren verbunden sind, die eine Beteiligung am Emittenten darstellen, zumindest mit einem Hinweis auf
f)Beschreibung der Struktur und Verfahren der Beschlussfassung des Leitungsorgans des Emittenten und seiner Ausschüsse, sofern eingerichtet,
g)eine Beschreibung der Beschlussfassungsverfahren und der grundsätzlichen Zuständigkeiten der Hauptversammlung des Emittenten oder einer ähnlichen Versammlung der Inhaber von Wertpapieren, die eine Beteiligung am Emittenten darstellen,
h)bei einem Emittenten, der zum Bilanzstichtag mindestens 2 Schwellenwerte nach § 1b Abs. 3 des RLG-Gesetzes überschreitet, auch eine Beschreibung der auf das Leitungsorgan des Emittenten angewandten Diversifizierungspolitik, unter Berücksichtigung beispielsweise von Kriterien Alter, Geschlecht oder Bildung und berufliche Kenntnisse und Erfahrungen, einschließlich Informationen über
i) anstelle der Informationen gemäß Buchstabe h) die Information, dass der Emittent die Diversifizierungspolitik gemäß Buchstabe h) nicht anwendet, einschließlich der Begründung, warum er diese Richtlinie nicht anwendet.
Bei Emittenten von Aktien oder ähnlichen Wertpapieren, die eine Beteiligung an diesem Emittenten darstellen, gilt außerdem Folgendes: ist dieses Wertpapier zum Handel auf einem europäischen geregelten Markt zugelassen und hat dieser Emittent seinen Sitz auf dem Gebiet der Tschechischen Republik oder eines Staates, das kein EU-Mitgliedsstaat ist, wenn dieser Emittent die Tschechische Republik als Referenzland gewählt hat, enthält der Bericht über die Leitung und Verwaltung auch numerische Daten und Informationen über:
a)die Struktur des Eigenkapitals des Emittenten, einschließlich der Wertpapiere, die nicht zum Handel auf einem europäischen geregelten Markt zugelassen sind, und einschließlich ev. Bezeichnung verschiedener Arten von Aktien oder ähnlichen Wertpapieren, die eine Beteiligung am Emittenten und einen Anteil am Grundkapital jeder Aktienart oder ähnlicher Wertpapiere darstellen, die eine Beteiligung am Emittenten darstellen, zusammen mit einer Angabe der mit diesen Wertpapieren verbundenen Rechte und Pflichten sowie der Angabe des prozentualen Anteils am gesamten Aktienkapital, den sie darstellen,
b)Beschränkungen der Übertragbarkeit von Wertpapieren,
c)wesentliche direkte und indirekte Beteiligungen an den Stimmrechten des Emittenten,
d)Eigentümer der Wertpapiere mit Sonderrechten, einschließlich einer Beschreibung dieser Rechte,
e)Einschränkung der Stimmrechte,
f)Verträge zwischen Aktionären oder ähnlichen Eigentümern von Wertpapieren, die eine Beteiligung am Emittenten darstellen, zu Schwierigkeiten bei der Übertragbarkeit von Aktien oder ähnlichen Wertpapieren, die eine Beteiligung am Emittenten oder Stimmrechte darstellen (sofern dem Emittenten bekannt) führen kann,
g) Sonderregeln zur Regelung der Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Leitungsorgans des Emittenten sowie zur Änderung der Satzung oder eines ähnlichen Dokuments des Emittenten,
h)besondere Befugnisse des Leitungsorgans des Emittenten,
i)wesentliche Verträge, an denen der Emittent als Vertragspartei beteiligt ist und die im Falle einer Beherrschungsänderung des Emittenten nach dem Gesetz über Handelskorporationen infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden, und über deren Auswirkungen, mit Ausnahme solcher Verträge , deren Offenlegung für den Emittenten erheblichen Schaden bedeuten würde; eine sonstige Pflicht zur Veröffentlichung dieser Informationen nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften bleibt hiervon unberührt bzw. eingeschränkt,
j) Verträge zwischen dem Emittenten und Mitgliedern seines Leitungsorgans oder Mitarbeitern, zu deren Erfüllung der Emittent im Falle der Beendigung ihrer Funktion oder ihres Anstellungsverhältnisses im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot verpflichtet ist, und
k)das Programmkontrollsystem, auf dessen Grundlage die Mitglieder des Leitungsorgans oder die Mitarbeiter des Emittenten Beteiligungswertpapiere der Gesellschaft, Optionen auf diese Wertpapiere oder sonstige Rechte daran erwerben, sofern sie diese Rechte nicht selbst ausüben.
Zusätzlich zu diesen Informationen sind Emittenten verpflichtet, einen Jahresfinanzbericht im sog. europäischen einheitlichen elektronischen ESEF-Format (European Single Electronic Format), d.h. im XHTML-Format zu erstellen und zu veröffentlichen. Emittenten, die auch Konzernabschlüsse nach International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen, kennzeichnen den Jahresfinanzbericht auch mit XBRL-Taxonomie. Wenn Sie mehr über die ESEF- bzw. XBRL- Problematik erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen einen Artikel aus unserem Portfolio „Jiří Köhler představuje ESEF reporting“ („Jiří Köhler stellt das ESEF Reporting vor)“, oder sich den Podcast „ESEF s Klárou Honzíkovou a Jiřím Köhlerem“ („ESEF mit Klára Honzíkova und Jiří Köhler)“ anzuhören.
Mit der Einführung der Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresfinanzberichts erhöhen sich die Anforderungen an die Dokumentation im Rahmen der Erstellung von Jahresabschlüssen durch gesetzlich bestimmte Unternehmen.
Wenn Sie nun den betreffenden Bericht gerade erstellen bzw. in naher Zukunft erstellen werden und nicht sicher sind, welche Informationen in welchem Umfang/in welcher Gliederung anzugeben sind, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne bei dieser Problematik weiter.
Autor: Jitka Pešičková